In den Landtag des Landes Brandenburg wurde der Entwurf eines „Gesetzes über die Gebietsänderung der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse – GebietsÄ-GOder-Welse)“, Drucksache 7/4467, eingebracht.
Der Gesetzentwurf einschließlich Begründung liegt für den Zeitraum
vom 3. Januar 2022 bis einschließlich 3. Februar 2022
zur Einsichtnahme öffentlich aus:
1. Auslegungsort:
Kreisverwaltung Landkreis Uckermark
Rechtsamt, Haus 1, Raum 407
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 08:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag 08:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 11:30 Uhr
Der Zutritt zur Verwaltung ist coronabedingt nur nach vorheriger Terminanmeldung unter Tel.: 03984/70-4030 oder 03984/70-1130 möglich.
2. Auslegungsort:
Amt Oder-Welse
Einwohnermeldeamt
Gutshof 1
16278 Pinnow
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Der Zutritt zur Verwaltung ist coronabedingt nur nach vorheriger Terminanmeldung unter Tel.: 033335/719-0 möglich.
Während der Dauer der Auslegung haben Anhörungsberechtigte die Möglichkeit, schriftlich zu dem Gebietsänderungsvorhaben Stellung zu nehmen.
Die komplette Bekanntmachung ist im Amtsblatt vom 21. Dezember 2021 veröffentlicht: ab_aow_18_2021.pdf (amt-oder-welse.de)